Bewerben und gefördert werden
Mit dem TUM Deutschlandstipendium erhalten Sie 300 Euro monatlich sowie Kontakt zu Industrie- und Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern der TUM. Entscheidend ist Ihr individueller Beitrag – und nicht ausschließlich Ihre akademische Leistung.
Bewerbungszeitraum für das Förderjahr 2026/2027
Die TUM vergibt pro Jahr rund 800 Deutschlandstipendien.
Die Bewerbungsfristen für das Deutschlandstipendium im Förderjahr 2026/2027:
Für Studierende und Abiturjahrgänge vor 2026: 18.-31.05.2026 – abgelaufen
Für Abiturienten des Jahrgangs 2026: 13.-26.07.2026
Den Link zum Bewerbungsformular finden Sie während des Bewerbungszeitraums hier:
https://stipendienunderlaesse.tum.de/datenabfrage/Deutschlandstipendium2026
Bitte beachten Sie, die neuen Mindestvoraussetzungen und Weiterförderungsvoraussetzungen des Deutschlandstipendiums ab Wintersemester 26/27 (siehe unten).
Das Wichtigste in Kürze
Bewerbung
Die Bewerbung um das Deutschlandstipendium ist eine Online-Bewerbung. Es können sich sowohl Bachelor- und Masterstudierende der TUM, als auch Abiturientinnen und Abiturienten, die zum kommenden Semester ihr Studium an der TUM aufnehmen möchten, bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie weiter unten unter wichtige Informationen.
Förderung
Werden Sie in das Deutschlandstipendienprogramm aufgenommen, so erhalten Sie 300 Euro monatlich. Eine Hälfte wird durch den Bund finanziert, die andere Hälfte Ihres Stipendiums wird durch einen Fördernden aus Industrie oder Privatsektor finanziert. In der Regel erhalten Sie außerdem wertvollen Kontakt zu Ihrem Fördernden im Rahmen einer ideellen Förderung. Hier finden Sie weitere, wichtige Informantionen.
Laufzeit
Die Laufzeit des Stipendiums orientiert sich an Ihre Regelstudienzeit. Die Förderdauer kann auch kürzer sein, zum Beispiel wenn Sie im Nachrückverfahren eine Förderung aus Restmitteln erhalten, Ihr Studium beenden, die Voraussetzungen für das Stipendium nicht mehr erfüllen oder keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie weiter unten unter Wichtige Informationen.
[…] Das Deutschlandstipendium ermöglicht mir, viele spannende Kontakte zu knüpfen und mich neben dem Studium in vielfältigen Projekten zu engagieren.
Stipendiatin, Human Factors Engineering, M.Sc.
[…] The Deutschlandstipendium is not just financial assistance, but a source of mentorship and new doors of opportunity that believes in my true potential—exactly the kind of support any international student seeks. I am truly grateful for the opportunity and community.
Stipendiatin, Bauingenieurwesen, M.Sc.
Wichtige Informationen
Die FAQ-Seite des BMBF zum Deutschlandstipendium bietet außerdem umfangreiche zusätzliche Informationen zu allgemeinen Fragen zum Deutschlandstipendium.
Voraussetzung für eine Bewerbung
Wenn Sie in einem Studiengang an der TUM immatrikuliert sind und eine Matrikelnummer der TUM besitzen, können Sie sich bewerben.
Ebenso können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben, sobald Sie Ihre Bewerbung für einen Studiengang an der TUM abgegeben haben und eine Bewerbernummer erhalten haben.
Sie können nicht ins Programm aufgenommen werden, wenn Sie die Regelstudienzeit überschritten haben, bereits eine leistungsorientierte Förderung von 30€ oder mehr pro Monat erhalten oder an der TUM promovieren.
Ausgeschlossen sind außerdem Austauschstudierende, die an ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind und an der TUM ihren Auslandsaufenthalt absolvieren.
Für die Aufnahme in das Deutschlandstipendium gelten folgende Kriterien:
- Gute akademische Leistungen:
- Studienanfänger/innen: Mindestnote der Hochschulzugangsberechtigung von 2,40
- Immatrikulierte Studierende: Notendurchschnitt von mind. 2,40
- Wenn Sie die Note 2,40 nicht erreichen ist eine Förderung nur möglich, wenn folgende Kriterien von Ihnen nachgewiesen und von der Kommission anerkannt wurde:
- psychische oder physische Erkrankung
- Pflege naher Angehöriger
- Kindererziehung
- Bewilligungszeitraum soll mindestens zwei Semester betragen. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
Alle Stipendiaten müssen sich erneut für das Förderjahr 2026/2027 (01.10.2026-30.09.2027) des Deutschlandstipendiums bewerben. Dabei ist nur die Mindestvoraussetzung für die Aufnahme in das Deutschlandstipendium zu beachten. Nach der Aufnahme in das Deutschlandstipendium erfolgt die Förderung üblicherweise bis zum Erreichen des Endes der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang. Für die Weiterförderung müssen Mindestvoraussetzungen für die Weiterförderung (siehe unten) erfüllt sein. Wenn Sie den Studiengang wechseln, erlischt der Anspruch und Sie müssen sich mit ihrem neuen Studiengang erneut bewerben.
Die Leistungsbewertung (Note und ECTS )für die Weiterförderung ab WiSe 27/28 erfolgt einmal jährlich im Sommer auf Basis der bis dahin erbrachten Studienleistungen, in der Regel also unter Einbezug der Leistungen bis einschließlich des vorherigen Wintersemesters.
Ja, Voraussetzung ist die Zulassung oder Immatrikulation an der TUM. Grundlage für die Auswahl ist die Note Ihres letzten Abschlusses.
Wenn Sie ein Angebot für ein Deutschlandstipendium von uns erhalten und dieses annehmen möchten, müssen Sie einen deutschen Wohnsitz und eine deutsche Bankverbindung haben. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht nachweisen können, verfällt das Angebot zur Förderung. Kümmern Sie sich daher bitte frühzeitig um diese Voraussetzungen und falls nötig auch um ein Visum.
Sie dürfen im Förderzeitraum keine weitere begabungs- und leistungsorientierte Förderung beziehen, die einen Monatsdurchschnitt von 30 € oder mehr beträgt. Eine Förderung zur Promotion ist mit einem Deutschlandstipendium nicht möglich.
Wenn Studierenden Studiengebühren erlassen werden, stellt das einen materiellen Vorteil für sie dar. Denn dann stehen ihnen zusätzliche Mittel zur Verfügung, die sie ansonsten für die Studiengebühren verwenden müssten. Der Erlass von Studiengebühren ist daher, soweit er begabungs- und leistungsbezogen ist, eine Doppelförderung, die den gleichzeitigen Bezug eines Deutschlandstipendiums ausschließt.
Wenn Sie im kommenden Wintersemester oder Sommersemester Ihre Regelstudienzeit überschreiten, müssen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung schwerwiegende Gründe für die Überschreitung der Regelstudienzeit glaubhaft machen, damit die Förderfähigkeit über zwei Semester hinweg geprüft werden kann.
Eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus ist nur bei coronabedingten oder anderen schwerwiegenden Gründen möglich – beispielsweise bei einer Behinderung, Schwangerschaft, Pflege oder Erziehung eines Kindes oder einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt, der zu einer Verzögerung des Studienfortschritts geführt hat. Eine Hochstufung, Engagement oder Visumsprobleme zählen hierfür leider nicht als Begründung.
Die Förderungshöchstdauer ist durch die Regelstudienzeit des betreffenden Studiengangs begrenzt.
Mit Beginn der Förderung, also im nächsten Wintersemester, haben Sie noch mindestens 2 Semester vor sich.
Sonderfall individuelle Regelstudienzeit: Das Deutschlandstipendium soll auch in Zeiten der Pandemie eine Unterstützung sein, damit Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen können. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie sich aufgrund der Pandemie über der ursprünglichen Regelstudienzeit in der individuellen Regelstudienzeit befinden. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall im Bewerberformular ein entsprechendes Feld ausfüllen müssen, in dem Sie eine kurze Stellungnahme abgeben. Hierbei ist kurz zu erklären, aus welchen Gründen Sie die ursprüngliche Regelstudienzeit überschreiten.
Weitere Sonderfälle: Bei Verlängerung der Studiendauer aufgrund einer Beurlaubung wegen schwerwiegender Gründe, wie z. B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes, kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass während der Beurlaubung der oben genannten Gründe keine Auszahlung möglich ist. Gerne können Sie sich über ein Stipendium für ein Studium mit Kind bei der Studentenhilfe München informieren.
Ja. Eine Absage bedeutet nicht, dass man „für immer“ abgelehnt wurde. Man kann sich bei jeder Ausschreibung neu bewerben.